[Intern] Leitung der Abteilung »Ausbildung« bei der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium ist bei der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leitung der Abteilung 4 »Ausbildung« am Dienstort Schneeberg unbefristet zu besetzen.
Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die bereits in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen und denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 der Besoldungsordnung A zum Sächsischen Besoldungsgesetz verliehen wurde.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist verantwortlich für das Bachelorstudium und das erste Studienjahr des Masterstudiums der Fachrichtung Polizei sowie für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentralen Fortbildungen der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung verantwortlich. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) besteht zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
In der Abteilung Ausbildung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) erfolgt die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahngruppe 1.2 an den drei Polizeifachschulen Schneeberg, Chemnitz und Leipzig. Die Ausbildung legt das Hauptaugenmerk auf die Herausbildung umfassender Handlungskompetenzen in der Einheit von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen. Darüber hinaus werden die Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter befähigt, Handlungen sowohl im Streifendienst, als auch in den Einsatzeinheiten der Polizeidirektionen oder Bereitschaftspolizei auszuführen.
Die Abteilungsleiterin/der Abteilungsleiter (m/w/d) ist zugleich Leiterin/Leiter (m/w/d) der Polizeifachschulen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Der Dienstposten der Leitung der Abteilung Ausbildung bei der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet.
Der Leitung der Abteilung 4 »Ausbildung« an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorgesetzte/Vorgesetzter (m/w/d) aller Bediensteten der Abteilung Ausbildung und Gesamtleitung über alle Polizeifachschulen,
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben und des Dienstbetriebes durch Koordinierung und Überwachung der Aufgabenerledigung der Leiter der Polizeifachschulen und Umsetzung von zentralen inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben,
- Gewährleistung der einheitlichen Durchführung der Ausbildung an den Polizeifachschulen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen des hauptamtlichen Lehrpersonals der Abteilung,
- Entscheidung und Sicherstellung der Umsetzung von Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, soweit nicht dem Rektor und/oder Senat oder dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vorbehalten,
- Evaluierung der aktuellen Ausbildungsreform und Vornahme notwendiger Anpassungen,
- Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied im Senat der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), insbesondere zu Fragen der Ausbildung,
- Leitung abteilungsübergreifender Arbeitsgruppen und
- Mitarbeit in Kommissionen sowie Gremien auf Landes- und Bundesebene.
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie folgende zwingende Voraussetzung erfüllen:
- Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei mit dem fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst
- mindestens fünfjährige Führungserfahrung
- Erfahrungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen sowohl in einer obersten Dienstbehörde als auch in Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen. Diesbeinhaltet:
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit in wenigstens einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich vergleichbarerer Institutionen der Europäischen Union, Verwaltung und Fraktionen der Parlamente des Bundes und der Länder, Rechnungshöfe, Kommunale Landesverbände) sowie
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit bei wenigstens einer anderen Behörde als einer obersten Landes- und Bundesbehörde (einschließlich Gebietskörperschaften, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen)
Von Vorteil sind Erfahrungen in der Verwaltung und IT-Kompetenz.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- ausgewiesene Fähigkeiten zu strategisch-konzeptionellem Denken,
- Führungs- und Organisationskompetenz sowie Durchsetzungsvermögen,
- hohes Maß an Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie Kooperations- und Integrationsfähigkeit und
- eine hohe persönliche Belastbarkeit.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Frauen werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes wird hingewiesen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.